DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen"
Zusammenarbeit zwischen Einsatzbetrieben und Zeitarbeitsunternehmen bei Fragen des Arbeitsschutzes ist die Voraussetzung dafür, dass Zeitarbeitsbeschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
Wie das Zusammenspiel der Beteiligten gelingen kann und worauf jeder achten muss, ist in der DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" beschrieben. Praxistipps und Musterformulare geben Anregungen für die Umsetzung im Betrieb.
Die DGUV Information 215-830 "Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen" unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, Sicherheitsdefizite zu vermeiden, die durch das Aufeinandertreffen verschiedener Organisationen und fehlende Koordination entstehen. Sie hilft die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zu erfüllen.
Die Vielfalt möglicher Werkvertragseinsätze und damit verbundener Abstimmungsaufgaben wird durch zahlreiche Beispiele aus unterschiedlichen Branchen deutlich. Die Praxishilfen im Anhang erhöhen den direkten betrieblichen Nutzen.
Hinweis: Die Publikation ersetzt die bisherige DGUV Information 215-830 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" von Januar 2010.