
Der Fachbereich Verwaltung beschäftigt sich mit Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen an den Arbeitsplätzen in verschiedensten Verwaltungsbereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Er umfasst acht Sachgebiete, in denen verschiedene Themenfelder bearbeitet werden.
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Ziel, die schrittweise Wiederherstellung der wirtschaftlichen Aktivität zu unterstützen. Der Arbeitsschutzstandard gibt den Rahmen dafür vor, wie die Bevölkerung durch Unterbrechung der Infektionsketten geschützt und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gesichert werden kann.
Die Sachgebiete Bühnen und Studios, Büro, Kreditinstitute und Spielstätten, Sicherungsdienstleistungen und Zeitarbeit haben konkretisierende Hinweise erarbeitet, wie Sie als Unternehmerin und Unternehmer den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in diesen Branchen umsetzen können. Diese und weitere branchenspezifische Handlungshilfen finden Sie auf den Internetseiten der VBG.
Zum 01. April 2021 tritt bei den ersten Unfallversicherungsträgern die im Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten erarbeitete Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Überfallprävention" (DGUV Vorschrift 25) in Kraft. Diese Vorschrift umfasst die Branchen Kreditinstitute, Spielstätten und Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand und definiert Schutzziele zur Prävention von Überfällen.
Der Fachkongress für präventive Arbeitsgestaltung fand am 18. August 2022 als Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Schwerpunkte des Forums waren hybride und mobile Arbeitsformen und dazu passende Präventionsmaßnahmen.
Die VBG hat branchenspezifische Handlungshilfen für die Auswahl und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Sinne des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Die Handlungshilfen sind auf den Internetseiten der VBG zu finden.
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