Im Jahr 2012 wurde das Sachgebiet "Kreditinstitute und Spielstätten" durch die Zusammenlegung der Sachgebiete "Kassen" und "Spielstätten" gebildet. Wie die beiden ehemalig eigenständigen Sachgebiete, beschäftigt sich das Sachgebiet "Kreditinstitute und Spielstätten" im Schwerpunkt mit dem Schutz der Beschäftigten vor Raubüberfällen. Der Umgang mit Bargeld und Wertsachen ist unweigerlich mit dieser besonderen Gefährdung für die Beschäftigten verbunden, denn grundsätzlich ist bei diesen Tätigkeiten der Anreiz zu Überfällen gegeben.
Mit Beginn der Neuentwicklung der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" als Ersatz für Unfallverhütungsvorschriften "Kassen" und "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" erweiterte sich der Aufgabenbereich des Sachgebiets um die Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand. Daher wurde auch die Branche ein Teil des Geltungsbereiches der DGUV Vorschrift "Überfallprävention".
Da auch die Verkaufsstellen immer wieder von Raubüberfällen betroffen sind, wurden diese ebenfalls dem Geltungsbereich der neuen DGUV Vorschrift 25 hinzugefügt. Über die Mitgliedschaft einer Vertreterin des Sachgebiets "Intralogistik und Handel" im Fachbereich "Handel und Logistik" im Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten ist der Austausch zum Thema Überfallprävention gewährleistet.
Anreize reduzieren und für entsprechende Notfälle vorbereitet sein
Das gemeinsame, übergeordnete Schutzziel für alle Branchen ist in der DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" benannt. Es ist der Auftrag an alle Beteiligten, den Anreiz zu Überfällen nachhaltig zu verringern und im Falle eines Überfalls dafür zu sorgen, dass das Leben und die Gesundheit der Betroffenen geschützt werden. Da trotz aller Präventionsmaßnahmen Überfälle nicht ausgeschlossen werden können, haben die Unternehmen sich zudem mit den Abläufen nach entsprechenden Notfällen zu beschäftigen, um so die Auswirkungen bei den Betroffenen abzumildern. Diese Schutzziele werden unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit branchenspezifisch in vier nachgeordneten DGUV Regeln konkretisiert.
Hinweis:
Die DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" ersetzt die DGUV Vorschrift 25/26 "UVV Kassen" im Geltungsbereich der Kreditinstitute und die DGUV Vorschrift 20 "UVV Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" im Geltungsbereich der Spielstätten.
Da die neue DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" zu unterschiedlichen Zeitpunkten von den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt wird, ergibt sich ein Zeitraum, in dem die DGUV Vorschriften parallel existieren. In einigen Unternehmen werden daher weiterhin die „alten“ Unfallverhütungsvorschriften gültig sein und zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. als Stand der Technik herangezogen werden.
Das Sachgebiet befasst sich neben der Weiterentwicklung des Regelwerks und der Abstimmung von Handlungsempfehlungen zur Überfallprävention auch mit branchenspezifischen aktuellen Themen, welche die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit beeinflussen.
Aktuelles vom Sachgebiet:
Leiter des Sachgebiets "Kreditinstitute und Spielstätten"
Dirk Hofmann
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Telefon: +49 351 8145-163
E-Mail
Stellv. Leiter des Sachgebiets "Kreditinstitute und Spielstätten"
Dirk Eßer
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 2808-1271
E-Mail
Weitere Kontaktdaten des SG Kreditinstitute und Spielstätten