Medizinische Versorgung

Sanitäter tragen einen Verletzten in den Krankenwagen

Bild: © Bobo, fotolia.de

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wieder herzustellen. Grundlage einer erfolgreichen Rehabilitation ist die hohe Qualität der medizinischen Versorgung. Die Unfallversicherung stellt sie durch ein flächendeckendes Netzwerk von spezialisierten Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Unfall- und Rehabilitationskliniken sicher. Bei schweren Verletzungen oder bei weiterem Hilfebedarf werden die notwendigen Maßnahmen durch Reha-Manager/-innen und Berufhelfer/-innen koordiniert und vernetzt. Dies erfolgt immer in Abstimmung mit den betroffenen Menschen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Patientin auf einem Fahrradtrainer

Bild: © Dorothea Scheurlen / DGUV

Krankenhausbehandlung

Schwere Verletzungen müssen schnell und kompetent in besonders geeigneten Krankenhäusern versorgt werden. Die stationäre Behandlung dieser Verletzungen erfolgt daher ausschließlich in Kliniken, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen und von der DGUV zugelassen wurden. mehr ...


Deutschlandkarte mit BG Klinik-Standorten

BG-Kliniken

Wichtige Partner bei der medizinischen Versorgung Unfallverletzter sind die leistungsstarken BG-Kliniken der Unfallversicherungsträger. Sie verfügen über bundesweit mehr als 5.000 Betten sowie Ressourcen für die Behandlung besonders schwerer Verletzungen. Bei der Behandlung von Querschnittgelähmten und Schwerbrandverletzten haben die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken einen wesentlichen Anteil an der Gesamtversorgung in Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung.


Hand eines Patienten wird physiotherapeutisch behandelt

Bild: © BG RCI / Bernward Bertram

Ambulante Behandlung

Bereits in der Akutphase nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird durch spezielle Verfahren sichergestellt, dass die Verletzten sofort von unfallmedizinisch besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten (z. B. einem Durchgangsarzt) und/oder Therapeutinnen und Therapeuten bestmöglich medizinisch und erforderlichenfalls psychologisch versorgt werden. Der Umfang der sich anschließenden Rehabilitation wird durch die Art und Schwere der Verletzung bestimmt. Ein abgestuftes System der Rehabilitation sichert die hohe Qualität der einzelnen Maßnahmen.  

Weitere Informationen: