Automatisierte Defibrillation

Mehr als 100.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland am plötzlichen Herztod. Meist als Folge eines Infarktes beginnt das Herz zu "flimmern". Nur ein schneller Elektroschock kann es wieder in den richtigen Rhythmus bringen.

Mit Automatisierten Externen Defibrillatoren können Laien diese Erste Hilfe leisten. Deshalb sind sie in immer mehr Betrieben zu finden.

Allgemeine Fragen und Antworten

  • Was sollte ein Betrieb bedenken, der sich einen Automatisierten Defibrillator anschaffen möchte?

    Weder für eine bestimmte Branche noch ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) vorgeschrieben. Die Entscheidung trifft jeder Betrieb auf Grundlage seiner spezifischen Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten die Größe des Betriebes, die Anzahl und das Alter der Beschäftigten, der Publikumsverkehr oder besondere Gefährdungen wie durch Strom berücksichtigt werden. Auch wenn grundsätzlich ein AED durch jede Person angewendet werden kann, sollte die praktische Anwendung vom AED im Unternehmen vorzugsweise durch Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgen.

  • Mit welchen Kosten und Folgekosten müssen Betriebe rechnen?

    Neben den reinen Gerätepreisen sollten bei der Anschaffung die Folgekosten für das Zubehör (z.B. Elektroden), die Datenaufzeichnung, die Wartung etc. berücksichtigt werden. AED werden in Deutschland ab einem Preis von ca. 900 € angeboten. Zu den Folgekosten können keine generellen Angaben gemacht werden, da diese vom individuellen Servicevertrag abhängig sind.

  • Gibt es auch finanzielle Förderungen zur Anschaffung?

    Finanzielle Förderungsmöglichkeiten zur Anschaffung von AED gibt es über Stiftungen, aber auch über diverse öffentliche Projekte. Im Bereich der Unfallversicherungsträger fördert z.B. die BG BAU die Anschaffung von AED im Betrieb über ein Prämienverfahren.

  • Wo können sich Arbeitgeber über Hersteller informieren?

    In Deutschland werden von verschiedenen Firmen Geräte zur Automatisierten Externen Defibrillation angeboten. Eine Liste mit möglichen Bezugsquellen finden Sie in unserer Publikationsdatenbank. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und nimmt auch keine Wertung vor.

  • Kann man bei der Anwendung eines AED etwas falsch machen?

    Bei den Automatisierten Defibrillatoren handelt es sich um sehr einfach und sicher zu bedienende Geräte. Durch klare Sprachansagen und Piktogramme wird die Bedienung erleichtert. Eine versehentliche oder falsche Schockabgabe allein durch den Anwender ist ausgeschlossen, da der AED selbstständig über die Abgabe des Elektroschocks entscheidet.

  • Sind Unfälle bekannt, bei denen Personen, die mit einem Defibrillator helfen wollten, selbst zu Schaden gekommen sind?

    Die Einhaltung einfacher Regeln und die deutliche akustische Warnung des Gerätes - dass niemand den Betroffenen oder die Betroffene vor der Schockabgabe berühren darf - haben dazu geführt, dass es in den letzten Jahren zu keinem bekannten nennenswerten Unfall von Ersthelferinnen und Ersthelfern bei der Defibrillation gekommen ist.

  • Wie kann ein Betrieb, der einen Defibrillator angeschafft hat, dafür sorgen, dass die Beschäftigten tatsächlich im Notfall zum Defibrillator greifen und helfen?

    Der wichtigste Faktor ist die Hemmschwelle abzusenken, einen AED in die Wiederbelebungsmaßnahmen einzubinden. Dies geschieht in erster Linie durch Information, aber auch praktisches Üben. Deshalb wurde das Thema "AED" im Jahr 2011 in die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung aufgenommen. Aber auch Informationsveranstaltungen und Unterweisungen im Unternehmen zum Thema AED tragen dazu bei, die Anwendung eines AED im Notfall zu fördern.

  • Gibt es eine Einweisungspflicht zum Beispiel durch den Hersteller?

    Eine Einweisungspflicht durch den Hersteller für Ersthelferinnen und Ersthelfer bzw. weitere Laienhelfer gibt es auf Basis der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht mehr.

    Unberührt davon besteht die Einweisungspflicht für eine vom Betreiber beauftragte Person im Unternehmen.
    Ein entsprechendes Bestellformular finden Sie hier (PDF, 507 kB, nicht barrierefrei).

  • Wie sollte der Defibrillator in die betrieblichen Unterweisungen der Ersthelferinnen und Ersthelfer im Rahmen der Erste-Hilfe-Aus-und Fortbildung einbezogen werden?

    In der Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung werden der Einsatz des AED und die generelle Bedienung der Geräte besprochen und trainiert. Zusätzlich müssen alle betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer über die genauen betriebsspezifischen Besonderheiten unterwiesen werden. Die Unterweisung enthält Informationen zum Beispiel über gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, mögliche Wechselwirkungen beim Einsatz des AED mit Maschinen/Anlagen und die Einbindung der Defibrillation in das betriebliche Notfallmanagement.

    Die Unterweisung wird daher üblicherweise unabhängig von der Aus- oder Fortbildung der Ersthelfer im Betrieb durchgeführt. Sie muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Mit der Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, zum Beispiel den Betriebsarzt, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal.

  • In welchen Abständen müssen sicherheitstechnische Kontrollen durchgeführt werden?

    Sicherheitstechnische Kontrollen sind bei AED spätestens alle zwei Jahre durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. AED für den öffentlichen Raum sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn das Gerät selbsttestend ist und regelmäßige Sichtprüfungen vorgenommen werden. Die sicherheitstechnische Kontrolle muss von einer Person, einem Betrieb oder einer Einrichtung nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Hierzu müssen z.B. Prüf- und Messeinrichtungen vorhanden sein.

    Wir empfehlen Ihnen, mit dem Hersteller Ihres AED-Gerätes oder dem Vertreiber Kontakt aufzunehmen um geeignete Prüfstellen in Erfahrung zu bringen.

    Weitere Informationen finden Sie im § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung beim Bundesministerium für Gesundheit.