Informationen zur Abrechnung

Die Abrechnung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erfolgt unmittelbar zwischen ermächtigter Stelle und dem für den Lehrgangsteilnehmenden zuständigen Unfallversicherungsträger.

Die ermächtigten Stellen erhalten von den Unfallversicherungsträgern pauschalierte Lehrgangsgebühren.

Die Pauschgebühren erhöhen sich jeweils zum 01. Januar.

Die Lehrgangsgebühren haben seit 01.04.2015 auch Gültigkeit für die Lehrgänge Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.

In den Hinweisen für Ausbildungsstellen (Download-Box) finden Sie Tipps zum Abrechnungsverfahren sowie Kontaktdaten zu einzelnen Unfallversicherungsträgern.

Die Abrechnungsmodalitäten werden durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger selbst festgelegt. Als Serviceleistung haben wir für Sie die Hinweise zu den einzelnen Abrechnungsverfahren zusammengefasst. Diese Inhalte wurden dem Fachbereich Erste Hilfe von den Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.