Elektronische Medien spielen in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Auch beim Thema Unterweisungen sind sie nicht mehr wegzudenken. Die Vorteile einer elektronisch unterstützten Unterweisung gegenüber traditionellen Methoden sind u. a. die
Allerdings müssen beim Einsatz elektronischer Medien für Unterweisungen auch deren Grenzen beachtet werden. Die Unterweisung bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. auf konkrete Tätigkeiten. Elektronische Medien sind dagegen in der Regel unspezifischer und allgemeiner auf Arbeitsplätze und Tätigkeiten ausgerichtet. So kann die praktische Vermittlung bestimmter Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen durch die derzeit zur Verfügung stehenden elektronischen Medien nicht ersetzt werden, sondern muss weiterhin konkret in der Praxis geübt werden. Aber auch konkrete Fragen zum geforderten Verhalten oder zu spezifischen Verhältnissen in der Arbeitsstätte sind nicht generalisierbar. Weitere Beispiele sind die Unterweisung für das Arbeiten in komplexen Gefahrensituationen, das Arbeiten an Maschinen oder das korrekte Anlegen und Verwenden von Atemschutzgeräten und anderer persönlicher Schutzausrüstung.
Gemäß DGUV Regel 100-001 ist daher eine vollständig elektronische Unterweisung grundsätzlich nicht möglich. Elektronische Medien können nur als Hilfsmittel bei der Unterweisung eingesetzt werden.
Die DGUV Test Prüfgrundsätze GS-IAG-01 (PDF, 1,2 MB, nicht barrierefrei) legen Anforderungen an die Beschaffenheit von elektronischen Hilfsmittel für die Unterweisung fest.
Rüdiger Reitz
Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG)
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