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Endokrine Disruptoren (ED) sind Substanzen, die das menschliche Hormonsystem beeinflussen und dadurch die Gesundheit und/oder Umweltorganismen schädigen. Für den Arbeitsschutz sind ED in vielen Bereichen eine Herausforderung: Sie werden zum Beispiel bei der Herstellung von Kunststoffen und Pestiziden eingesetzt und sind in Produkten für professionelle Anwender enthalten, zum Beispiel in Pestiziden, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Kosmetika.
Die Europäische Union (EU) hat endokrine Disruptoren im April 2023 als zwei neue Gefahrenklassen in die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling, Packaging, CLP-Verordnung) aufgenommen:
Im global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen sind diese Gefahrenklassen noch nicht aufgenommen worden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen:
Regulatorik (Kategorien, Übergangsfristen, weitere Regelungen)
CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling, Packaging)
Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der CLP-Verordnung (EG) in Bezug auf die Gefahrenklassen