Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen

Foto: Einweiser mit Blickkontakt zum Fahrer eines Müllwagens

Einweisende Personen dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers aufhalten.
Bild: Bild: Dominik Buschardt / DGUV

Stand der Dinge

Dürfen Müllwagen rückwärtsfahren, um den Müll zum Beispiel aus einer Sackgasse abzuholen, oder nicht? Über diese Frage haben Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung, der Verbänden der Entsorgungswirtschaft und der Gewerkschaft Verdi eingehend diskutiert. Das Ergebnis ist in der Branchenregel "Abfallsammlung" festgehalten. Sie wurde im Oktober 2016 von den verantwortlichen Gremien der Unfallversicherung verabschiedet. Eine Branchenregel setzt kein eigenes Recht. Sie fasst lediglich geltendes Recht im Arbeitsschutz zusammen und gibt den Unternehmen entsprechende Empfehlungen, wie sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können.

Was empfiehlt die Branchenregel?

Die Entsorgungsunternehmen sollen die Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten vermieden werden. In der Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber die Gefahren und legt entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fest. Hierzu können bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der Verkehrsführung zählen. Sind alle Möglichkeiten um das Rückwärtsfahren zu vermeiden ausgeschöpft und bleibt tatsächlich keine andere Möglichkeit, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, wie die Rückwärtsfahrt gefahrlos ausgeführt werden kann. Unter anderem muss er beschreiben, über welche Kenntnisse Personen verfügen müssen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen. "Insofern bedeutet die Branchenregel kein Freifahrtschein. Klar ist aber, dass es auch in Zukunft Situationen geben kann, in denen das Rückwärtsfahren einfach zu gefährlich ist", erklärt Dirk Füting, Leiter des Sachgebiets Abfallwirtschaft der DGUV. "Wir appellieren daher insbesondere an die Stadtplaner, die Bedürfnisse der Entsorger zu berücksichtigen, wenn sie die Verkehrswege planen."

Durch welche Vorsichtsmaßnahmen können Beschäftigte geschützt werden?

In der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber beschreiben, wie eine gefahrlose Rückwärtsfahrt gewährleistet werden kann. Die Maßnahmen, die er festlegt, sind zugeschnitten auf den konkreten Ort. Es gibt aber einige allgemeingültige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel:

  • An beiden Längsseiten des Müllwagens soll jederzeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Metern über die gesamte Rückfahrstrecke bestehen.
  • Die Strecke im Rückwärtsgang soll nicht länger als 150 Meter sein.
  • Die Sicht durch die Rückspiegel darf nicht verstellt sein.
  • Einweisende Personen dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers aufhalten.
  • Einweisende sollen wegen der Sturzgefahr nicht rückwärtsgehen.

Warum ist Rückwärtsfahren überhaupt so gefährlich?

Die Fahrer können den Raum hinter ihrem Fahrzeug nur unzureichend einsehen. Immer wieder kam und kommt es daher zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten.

Bundesweite Statistiken für Unfälle beim Rückwärtsfahren gibt es von Seiten der Unfallversicherung nicht. Allerdings haben verschiedene Unfallkassen die Zahl der Arbeitsunfälle in Verbindung mit dieser Unfallart in der Vergangenheit erfasst. Durch Auswertung des Unfallgeschehens in der Abfallwirtschaft (2008-2009) wurde von der Unfallkasse NRW zum Beispiel für den Bereich Westfalen-Lippe festgestellt, dass 30 Beschäftigte bei der Abfallsammlung von Fahrzeugen angefahren wurden. Davon wurde bei 6 Unfällen der Einweiser vom eigenen, rückwärtsfahrenden Abfallsammelfahrzeug angefahren.

Können Fahrassistenzsysteme Einweiser ersetzen?

Rückwärtsfahren ist gerade für die Einweiser ein gefährlicher Vorgang. Immer wieder kommt es vor, dass die Fahrer den Sichtkontakt zu ihren Kollegen verlieren. Stolpern diese, kann es - auch wenn das Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist - schnell äußerst gefährlich werden. Die gesetzliche Unfallversicherung steht technischen Lösungen daher offen gegenüber, mit denen die Sicherheit beim Rückwärtsfahren erhöht werden kann - zum Beispiel Fahrerassistenzsystemen. Sie erhöhen bereits heute in vielen Müllfahrzeugen die Sicherheit. Die Aufgaben dieser Systeme reichen von der Warnung der Fahrer bis hin zu selbstständigem Stoppen des Fahrzeuges. Aber ein vollwertiger Ersatz für den Einweiser sind sie noch nicht. Im Sommer 2016 wurde auf einer Branchenkonferenz zum Thema "Rückwärtsfahren in der Abfallsammlung" beschlossen, dass die beteiligten Verbände, Hersteller und Entsorgungsunternehmen gemeinsam einen spezifischen Anforderungskatalog für solche Assistenzsysteme erstellen werden. Darin werden die Anforderungen an die Systeme zusammengefasst.

Wo ist die Branchenregel erhältlich?


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Stefan Boltz
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